Von: Redaktion

27.02. 2026

Ausgabe: 03/2026

»Deutsche Behörden wollten den Schauprozess in Ungarn«

Interview mit dem Bundesvorstand
der Roten Hilfe zum Urteil gegen Maja T.

Maja T. wurde in Budapest zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt. konkret sprach darüber mit dem Bundesvorstand der Roten Hilfe

konkret: Wie kam die rechtswidrige Auslieferung von Maja zustande? Und welche Bedeutung hat der Präzedenzfall für die deutsche Justiz?

Rote Hilfe: Maja ist im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und im Juni 2024 auf Grund eines ungarischen Gesuchs ausgeliefert worden. Besonders bedeutsam war die Frage nach Zusicherungen von Seiten Ungarns, weil die Aussicht auf einen fairen Prozess und angemessene Haftbedingungen bezweifelt werden musste. Gründe für Skepsis gab es zur Genüge – wie schon der Prozess 2023 gegen Ilaria Salis zeigte, die mit der oft genannten »Hundeleine« vorgeführt worden war. Das Kammergericht erklärte die Auslieferung trotzdem für zulässig. Diese Entscheidung fiel an einem Nachmittag, und schon um zwei Uhr nachts wurde die Auslieferung eingeleitet. Auf einen Eilantrag hin untersagte das Bundesverfassungsgericht zwar die Auslieferung. Zu diesem Zeitpunkt war Maja aber schon in den Händen ungarischer Behörden. Es ist nur schwer vorstellbar, dass das Ganze nicht abgekartet war. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wurden bisher immer abgewartet. Dieser Präzedenzfall lässt sich nur damit erklären, dass die Staatsanwaltschaft in Sachsen und Berlin sowie die Polizeibehörden koordiniert auf eine Auslieferung hinarbeiteten. Eine Folge für die Justiz ist, dass das Gesetz über die internationale Rechtshilfe überarbeitet wird. Das wird manchmal auch Lex Maja genannt.

Sind also Angeklagte juristisch künftig vor einer Auslieferung besser geschützt? Steht nicht vielmehr die Drohung im Raum, dass das allen passieren kann?

Nur aus der Tatsache, dass es künftig ein Rechtsmittel gegen eine Auslieferungsentscheidung geben soll, kann kein besserer Schutz abgeleitet werden. Grundlegend ist das Problem, dass die Vorwürfe ein Vereinigungsdelikt betreffen, also den berühmten 129er. In Ungarn gilt »die Antifa« als Terrororganisation. Auch deswegen haben Auslieferungsgesuche ein so hohes politisches Gewicht. Zwar soll in Deutschland die eigene Strafverfolgung Vorrang haben, und zumindest in einem Fall, in dem Fall von Johann G., wurde die Auslieferung abgelehnt. Aber andere Verfahren zeigen, dass die Gefahr, ausgeliefert zu werden, weiterhin groß ist. Daran wird sich vorläufig nichts ändern.

Wie lief der Prozess in Ungarn ab, und wie haben dabei ungarische und deutsche Behörden zusammengearbeitet?

Deutsche Ermittlungsergebnisse wurden in Ungarn vom Richter vorgelesen. Videos, die angeblich Maja in Budapest zeigen, wurden im Verfahren gegen Hanna in München als Beweismittel vorgelegt. Offensichtlich gibt es einen regen Austausch um die sogenannte Antifa-Ost, die Vereinigung, der die Angeklagten angehören sollen. Auf den grobkörnigen Überwachungsvideos aus Budapest ist fast nichts zu sehen: eine Straßenbahn und Leute, die sich irgendwo treffen. Und damit wurde belegt, dass die Angeklagten Nazis angegriffen haben. Im vorhinein war klar: Die Unschuldsvermutung galt nie. Zweifellos sollte an Maja ein Exempel statuiert werden. Auch was die Haftbedingungen angeht. Der in Deutschland geltende Beschleunigungsgrundsatz, also dass solche Verfahren zügig behandelt werden, wurde ignoriert. Damit wollten die ungarischen Behörden im Zusammenhang mit der Isolationshaft, dem Ungeziefer, dem Schaden an der Gesundheit Majas ein Geständnis oder ein Zugeständnis an die Forderung der Staatsanwaltschaft erzwingen. Man kann von einem Verstoß gegen die Folterkonvention sprechen.

Sie haben gesagt, grundlegend sei in allen Fällen die Zuweisung zur Antifa-Ost. Nur schon sie muss ja angezweifelt werden.

Alles, was zu einer Vereinigung gehört – eine gewisse Dauer, ein gemeinsames Ziel, feste Mitglieder, eine Struktur –, konnte nie nachgewiesen werden. Das Konstrukt der Antifa-Ost ging von deutschen Behörden aus. Und sie zogen sich mangels Beweisen bald zurück auf den ebenfalls äußerst vagen Begriff des Modus operandi; sicher sei, dass Menschen zu Schaden gekommen sind, und das gelte es zu verfolgen. Auch im Verfahren in Budapest wurden keine Belege für die Vereinigung vorgelegt. Es gibt schlicht keine. Politisch ist deswegen klar: Deutsche Behörden wollten den Schauprozess in Ungarn.

Welche Bedeutung kommt dem Prozess in der allgemeinen Diskreditierung der Antifa zu?

Es geht grundsätzlich darum, »die Antifa« zu einer Gefahr zu stilisieren, der man mit drakonischen Strafen begegnen muss. Menschen sollen davon abgehalten werden, sich gegen Nazis, gegen die Stärkung der extremen Rechten in Europa zur Wehr zu setzen, wenn der Staat es nicht macht. Und Deutschland leistet dabei seinen Beitrag – im Austausch mit Behörden, aber auch dadurch, dass momentan dreizehn Antifaschistinnen und Antifaschisten vor Staatsschutzsenaten der Oberlandesgerichte angeklagt sind und ihre Prozesse in Hochsicherheitssälen stattfinden. Aber die Generalbundesanwaltschaft hat die Verfahren an sich gezogen, weil angeblich eine besondere Gefahr für die innere Sicherheit besteht. Bei den mutmaßlichen Delikten ist beides unüblich. Dass es sich durchweg um Angriffe gegen Nazis vor dem Hintergrund konkreter Machtergreifungsambitionen handelt, spielte keine Rolle. Beziehungsweise eben schon, aber anders: Mitte Februar wurde ein Verfahren wegen der Fortführung der verbotenen rechtsextremen Vereinigung Combat 18 gegen 500 Euro Geldauflage eingestellt.

Hinzu kommt: Selbst wenn Maja rechtskräftig verurteilt und zum Vollzug nach Deutschland überstellt wird, ist es durchaus möglich, dass hier eine Anklage wegen der Beteiligung in einer kriminellen Vereinigung ergeht. Nach allem, was man sich im Vorfeld und in Ungarn erlaubt hat: Bis heute hat niemand ausgeschlossen, Maja weiter zu verfolgen. Tobi E., der in Ungarn verurteilt worden ist, steht jetzt in Dresden vor Gericht. Der Verfolgungswille scheint keine Grenze zu kennen.