Die Zeit, als die Lohnabhängigen unter dem Begriff Reform eine Verbesserung ihrer Lebensbedingungen erwarteten, liegt bereits lange zurück. Er stand einmal für die Beteiligung der Arbeitenden am wachsenden Wohlstand und auch für die Integration des Proletariats in den bürgerlichen Staat. So konnte Willy Brandt die Wähler noch mit einem ambitionierten Reformkurs unter dem Motto »Mehr Demokratie wagen« für sich gewinnen – und lieferte, soweit es die Voraussetzungen der kapitalistischen Mehrwertproduktion hergaben, auch ab. Er sorgte für eine Stärkung der Gewerkschaften, der Mitbestimmung in den Betrieben und des Jugendarbeitsschutzes, den Ausbau der Renten-, der Kranken- und der Unfallversicherung sowie des Kindergeldes und die Einführung des BAföG und eines Berufsbildungsgesetzes, das aus Lehrlingen, die der Willkür ihrer Meister ausgesetzt waren, rechtlich geschützte Auszubildende machte. Am Ende der sozialliberalen Reformpolitik stand zwar weiterhin die Ausbeutung in entfremdeter Lohnarbeit, aber immerhin mit höheren Löhnen, einem Mehr an sozialer Sicherheit und größerer sozialer und politischer Teilhabe.
Die Identifikation mit sozialem Fortschritt ist dem Reformbegriff längst abhanden gekommen. Das einstige Versprechen ist zur Drohung geworden. Spätestens seit der rotgrünen Agendapolitik ist jedem klar, was die Ankündigung von Reformen bedeutet: Es gilt, zum Wohle der Nation und für den Erfolg der deutschen Exportwirtschaft in der internationalen Staatenkonkurrenz den Gürtel enger zu schnallen.
Das lohnabhängige Staatsvolk ahnte daher bereits, was ihm drohte, als Bundeskanzler Friedrich Merz die Neugestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung zur »größten Sozialstaatsreform der vergangenen Jahrzehnte« erklärte: ein als Reform verkauftes Sparpaket auf Kosten der Arbeitenden.
Sichergestellt wurde dies unter anderem durch die Einsetzung einer zehnköpfigen Expertenkommission, die dem sozialen Kahlschlag im Gesundheitswesen einen wissenschaftlichen Anstrich geben sollte. Pflegekräfte oder andere Mitarbeiter im Gesundheitswesen waren in der Kommission ebenso wenig vertreten wie die Gewerkschaften. Entsprechend fielen die insgesamt 66 Reformvorschläge der Kommission aus, die nun von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in Gesetzesform gegossen wurden. Nachdem ihr Gesetzentwurf trotz massiver Proteste von Sozialverbänden und Gewerkschaften bereits Ende April im Bundeskabinett beschlossen wurde, soll er noch in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet werden. 16,3 Milliarden Euro sollen so allein im Jahr 2027 bei den Krankenkassen eingespart werden. Die Leidtragenden sind die Versicherten, die zahlreiche Leistungskürzungen und erhöhte Zuzahlungen hinnehmen müssen, und die Beschäftigten im Gesundheitswesen, deren Lohn- und Arbeitsbedingungen sich durch die massiven Einsparungen insbesondere in den Krankenhäusern weiter verschlechtern dürften. Gut weg kommen hingegen die Unternehmen, denn während die Zuzahlungen der Lohnabhängigen steigen, bleiben die Beiträge, die auch von den Arbeitgebern gezahlt werden, stabil. Die angebliche Parität der Krankenversicherung wird so immer mehr zur Farce.
»Wir haben in der gesetzlichen Krankenversicherung seit Jahren über unsere Verhältnisse gelebt – und damit ist jetzt Schluss«, begründet Warken den Generalangriff auf die Gesundheitsversorgung. Ein Hohn für die Betroffenen. Krankheit gehört hierzulande weiterhin zu den größten Armutsrisiken. Gerade Lang-zeiterkrankte sind überdurchschnittlich oft von Armut betroffen. So ist laut Deutscher Krebshilfe für mindestens ein Drittel der an Krebs erkrankten Menschen Armut bittere Realität. Tatsächlich ist das Gesundheitssystem chronisch unterfinanziert. Krankenhäuser müssen geschlossen werden, die Wartezeiten für Facharzttermine belaufen sich auf mehrere Monate, und auf Therapieangebote oder die Aufnahme in eine psychiatrische Einrichtung warten viele Patienten lange vergeblich.
Auswirkungen haben die radikalen Sparpläne der Bundesregierung auf nahezu alle Bereiche der Gesundheitsversorgung. Die Zuzahlung bei Medikamenten soll um fünfzig Prozent steigen, der Zuschuss beim Zahnersatz von sechzig Prozent auf fünfzig Prozent sinken, die bisher alle zwei Jahre mögliche Hautkrebs-Vorsorge für alle Erwachsenen wegfallen, ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren vor bestimmten Operationen eingeführt und die Krankenhäuser sollen einer strikten Ausgabenbeschränkung unterworfen werden. Im Zentrum der Reform stehen jedoch vor allem die Begrenzung des Pflegebudgets für Krankenhäuser und die Einschränkung der Familienversicherung.
Die kostenlose Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern mit keinem oder geringem Einkommen soll bis auf wenige Ausnahmen, wie bei Eltern mit Kindern unter sieben Jahren oder Personen, die Angehörige pflegen, entfallen. Millionen Betroffene sind damit künftig mit erheblichen finanziellen Mehrbelastungen konfrontiert. Gerade für viele Geringverdienende wird die Krankenversicherung so zur Armutsfalle.
Steht bei den anderen Einsparungen vor allem das Ansinnen im Mittelpunkt, das wachsende Defizit der Krankenkassen zu minimieren, geht es bei der Einschränkung der Familienversicherung um weit mehr. Der Druck, sich dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen, soll erhöht werden. Seit Beginn ihrer Amtszeit hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, den Zugriff des Kapitals auf die Ware Arbeitskraft immer mehr auszuweiten. Dazu zählen Instrumente wie die Abschaffung des Bürgergeldes ebenso wie die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, die Ausweitung der Zuverdienstmöglichkeiten bei Rentnerinnen und Rentnern und nun der millionenfache Wegfall der Familienversicherung und des Ehegattensplittings. Besonders perfide bei letzteren Maßnahmen ist, dass die Bundesregierung den wachsenden Zwang zur Ausbeutung als feministischen Fortschritt verkauft. Dies sei laut Warken »gelebte Frauenpolitik« und fördere »Eigenständigkeit und Vorsorge«.
Gravierende Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung sind durch die geplante Deckelung des Pflegebudgets zu erwarten. Das soll künftig unabhängig vom tatsächlichen Pflegebedarf nicht weiter steigen dürfen. Aus dem Pflegebudget werden die Leistungen der Pflegekräfte bezahlt. Es wurde 2020 aufgrund des wachsenden Personalmangels eingeführt, um den ökonomischen Druck auf die Pflegepersonalkosten in Krankenhäusern durch Ausgliederung der Pflege aus dem Fallpauschalensystem zu reduzieren. Zuvor wurden Pflegeleistungen über die erbrachten Behandlungen mitfinanziert, was dazu führte, dass Patienten häufig früher entlassen wurden, als medizinisch sinnvoll war.
Mit der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem Fallpauschalensystem wurde der Teufelskreis aus personeller Unterbesetzung und Überlastung der Krankenhausbeschäftigten zumindest teilweise durchbrochen. Es gelang den Gewerkschaften, an verschiedenen Kliniken Vereinbarungen zur Entlastung der Beschäftigten und einer besseren Personalausstattung durchzusetzen und dank der faktischen Refinanzierung von Tariferhöhungen auch höhere Entgelte in der Pflege zu erstreiten. Die nun geplante Deckelung der Pflegepersonalkosten würde den Pflegekräftemangel erneut gravierend verschärfen und hätte negative Konsequenzen für die Patientensicherheit. Schon heute wird bei jeder sechsten Schicht im Krankenhaus noch nicht einmal die Pflegepersonaluntergrenze – also die absolute rote Linie des Personalbedarfs – eingehalten. Die Berliner Universitätsklinik Charité hat bereits angekündigt, den 2021 mit Verdi abgeschlossenen Entlastungstarifvertrag zu kündigen.
Die Krankenhäuser stehen schon heute unter enormem wirtschaftlichem Druck. Kliniken müssen schließen oder angesichts angespannter kommunaler Haushalte privatisiert werden. Rund siebzig Prozent aller Krankenhäuser schreiben rote Zahlen. Durch die Deckelung des Pflegebudgets und weiterer Maßnahmen im Zuge der Neuausrichtung der gesetzlichen Krankenkassen kommen auf die Krankenhäuser zusätzliche Einnahmeausfälle von fünf Milliarden Euro zu. Der Spardruck führt dazu, dass notwendige Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung und Personal nicht stattfinden, Notfallstrukturen wegbrechen und das Insolvenzrisiko weiter steigt. Versorgungsengpässe, Standortschließungen und eine schleichende Verschlechterung der Versorgungsqualität wären insbesondere in strukturschwachen Regionen die Folge.
Die Bundesregierung präsentiert die Krankenkassenreform trotz allem als Meilenstein zur Stabilisierung des Gesundheitssystems. »Mit dieser Reform schaffen wir für lange Jahre Sicherheit für die Menschen in Deutschland, für die Versicherten, für alle, die mit diesem Gesundheitssystem zusammenarbeiten«, behauptet Bundeskanzler Friedrich Merz.
Anders sehen das die Betroffenen des sozialen Kahlschlags. »Eine gute Gesundheitsversorgung geht alle an. Die Beschäftigten im Gesundheitswesen und bei den Krankenkassen sind besonders sauer, denn ein großer Teil der Einsparungen soll zu ihren Lasten gehen«, so Frank Werneke, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Verdi, die die Beschäftigten im Gesundheitswesen vertritt.
Vor allem gegen die Pläne, durch Deckelung des Pflegebudgets die Krankenkassen auf Kosten der Beschäftigten zu sanieren, macht Verdi mobil. »Das würde zum Abbau von Personal führen, das die Kliniken für eine gute Versorgung dringend brauchen. Dass sich die Personalausstattung und die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern verbessern müssen, war eine zentrale Erkenntnis aus der Corona-Pandemie. Hier eine Rolle rückwärts zu machen, wäre fatal«, warnt Werneke.
Deutliche Worte fand Verdi bereits bei der Verbändeanhörung kurz vor der Verabschiedung des Gesetzesvorhabens im Bundeskabinett. »Das Gesetzespaket ist eine Kampfansage an die Versicherten und Beschäftigten im Gesundheitswesen. Alle Erfolge der letzten Jahre, das Gesundheitswesen als Arbeitsplatz attraktiver zu machen, drohen zunichte gemacht zu werden«, kritisierte Sylvia Bühler, die im Verdi-Bundesvorstand den Fachbereich Gesundheit leitet, während der Anhörung.
Die Gewerkschaft rüstet sich daher zum Protest. Die Beratung des Bundeskabinetts zur Krankenkassenreform begleitete Verdi mit einer Kundgebung unter dem Motto »Gesundheit ist keine Ware: Wir wehren uns gegen Warkens Sparreform!« vor dem Bundeskanzleramt. »Die Beschäftigten im Gesundheitswesen werden mit Sicherheit nicht tatenlos zusehen, wie ihnen das Fell über die Ohren gezogen wird«, gibt sich Bühler kämpferisch.
Die Gewerkschaft fordert gemeinsam mit Sozial- und Wohlfahrtsverbänden nicht nur die Beibehaltung einer bedarfsgerechten Krankenhausfinanzierung ohne Deckelungen und den Erhalt von Leistungen ohne Zuzahlungen, sondern auch die Verbesserung der Einnahmeseite bei den Krankenversicherungen durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und der damit verbundenen stärkeren Einbeziehung hoher Einkommen.
Noch fällt der angekündigte Widerstand jedoch verhalten aus. Den starken Worten aus den Gewerkschaften stehen bisher nur kleinere Protestaktionen, wie die anlässlich des Beschlusses des Kabinetts über die Krankenkassenreform vor dem Kanzleramt, gegenüber. Massenproteste oder gar Streiks der betroffenen Beschäftigten im Gesundheitswesen sind hingegen nicht zu erwarten. Statt auf die eigene Kraft scheinen die Gewerkschaften auf die Verhandlungsbereitschaft und Nachgiebigkeit der Politik zu vertrauen und wenden sich mit Stellungnahmen und Appellen an die Bundesregierung, statt Arbeitskämpfe vorzubereiten.
Die dabei erreichten minimalen Erfolge – zum Beispiel die Rücknahme der ursprünglich geplanten Kürzungen beim Krankengeld – sind angesichts des Generalangriffs auf das Gesundheitssystem und der zu erwartenden massenhaften Schließung von Krankenhäusern jedoch nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Stefan Dietl schrieb in konkret 5/26 über die Beliebtheit der AfD bei der Arbeiterschaft
Kahlschlag auf Rezept
Die Bundesregierung reformiert die Krankenkassen auf Kosten der Versicherten und der Beschäftigten im Gesundheitswesen. Von Stefan Dietl

