Gesundheit als Wille und Vorstellung

Das Bundesgesundheitsministerium ordnet die Aufhebung von »Denkverboten« an und überführt sie zielsicher in neoliberalen Sozialabbau. Von Simon Duckheim

Das Problem von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ist nicht, dass sie als Juristin nicht »vom Fach« ist. Eher dass sie, so gibt sie auf ihrer persönlichen Webseite zu bedenken, nicht nur »tief verwurzelt in der Heimat«, sondern auch ihr »ganzes Leben stolze Tauberbischofsheimerin« ist – und fraglos bleiben wird. Feministin ist die Vorsitzende der »Frauen-Union«, wie sie dem »Tagesspiegel« offenbarte, nebenbei auch – allerdings »nicht mein Leben lang«. Womöglich ist diese biografische Diskrepanz ausschlaggebend für ihre Weigerung, eine Reform – geschweige denn die Abschaffung – des Paragrafen 218 zu unterstützen.

In anderen Bereichen zeigt sich Warken umso reformwilliger, zumal in der Frage der zukünftigen Finanzierung des Gesundheitswesens. »Fehlsteuerungen, Fehlanreize und Doppelvergütungen im System müssten deutlich verringert werden«, sagte sie kürzlich im »Deutschlandfunk«, und das werde »natürlich am Ende zu harten Einschnitten führen.« Um entsprechende Vorschläge einzuholen, richtete sie im September 2025 eine Finanzkommission Gesundheit ein, die Ende März ihren Bericht vorlegen soll. Es gebe für die Kommission, wie Warken immer wieder betont, »keine Denkverbote«.

Als Orientierungshilfe hatte sie kurz zuvor im Rahmen einer Regierungsbefragung im Bundestag darauf hingewiesen, dass im Ministerium »momentan« zwar keine Pläne für Leistungskürzungen »erarbeitet« würden, dass das aber »sicherlich auch in der Kommission besprochen werden kann«. Sie persönlich sei »für Maßnahmen wie zum Beispiel eine Effizienzhebung im System, gegebenenfalls eben auch Leistungskürzungen«. Da gebe es, raunte sie in der Sendung »Frühstart« (RTL/NTV), »verschiedene Optionen, die auf dem Tisch liegen« und »kurzfristig zu Einsparungen führen würden«.

So etwa der gleichfalls im September aus Regierungskreisen verlautbarte Vorschlag, den Pflegegrad 1 – also die Leistungen für Menschen mit »geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit« – zu streichen, was Warken ihrem Selbstverständnis gemäß nicht ausschloss. Um aber nicht unnötig Unruhe aufkommen zu lassen, versicherte sie, man werde »den Menschen nicht über Nacht etwas wegnehmen«. Da ist es nur fair, dass sie auch den Besserverdienenden nichts wegnehmen will – weder über Nacht noch überhaupt irgendwann. Für eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung sieht sie nämlich ebenso »keinen Bedarf« wie dafür, Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen stärker zur Finanzierung des Gesundheitssystems heranzuziehen. Vielmehr pflichtete sie ihrem Parteikollegen Carsten Linnemann bei, der vorgeschlagen hatte, »versicherungsfremde Leistungen« wie die Mitversicherung von Grundsicherungsempfängern zu streichen. »Sein Argument, es sei ungerecht, wenn gesetzlich Versicherte bisher für die Versicherungskosten von Grundsicherungsempfängern jährlich Milliardenbeträge zahlen müssen, trifft in jeder Hinsicht zu«, erklärte Warken Anfang Februar dem »Handelsblatt«.

Versicherungsfremde Leistungen für gemeinschaftsfremde Leistungserschleicher: Wessen moralischer Kompass da nicht durchdreht, kann sich immerhin insofern glücklich schätzen, als das gesunde Gerechtigkeitsempfinden hierzulande ohnehin tagtäglich mit Füßen getreten wird. Denn dass über Deutschland das Damoklesschwert der Arbeitsverweigerung baumelt, sollte inzwischen noch der hinterletzte Lumpenproletarier begriffen haben.

Auch Warken kam nicht umhin, Friedrich Merz darin zuzustimmen, dass »im internationalen Vergleich« – und das muss man sich klarmachen – »der Krankenstand in Deutschland hoch« sei. »Darauf hinzuweisen« sei selbstredend »in keiner Weise gegen diejenigen gerichtet, die auf Grund von Krankheit arbeitsunfähig sind.« Aber mal ehrlich, wer weiß denn schon, wer von der Masse an Krankgeschriebenen nicht vielmehr auf Grund von mangelnder Willenskraft oder Leidensfähigkeit »arbeitsunfähig« ist? »Zur Wahrheit« gehört, jedenfalls für Warken, schließlich auch, dass beispielsweise »die niedrigschwellige Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung missbräuchlich ausgenutzt werden kann«. Und auch wenn sie wenig später zu Protokoll gab, sie habe »aktuell« nicht vor, diese Möglichkeit abzuschaffen – worum es im Kern geht, sollte dennoch deutlich geworden sein.

Indes, man rede »im Moment« ohnehin »noch nicht über konkrete Maßnahmen« – abgesehen von denen, über die allenthalben gesprochen wird –, »sondern über eine grundsätzliche Richtung, wie wir vorgehen« – wobei die richtungsweisenden Grundsätze unschwer als die des altbewährten neoliberalen Sozialabbaus mit sozialdarwinistischen Anleihen auszumachen sind. Beziehungsweise: »Jedem muss klar sein«, so Warken gegenüber dem »RND«, »dass er einen Beitrag zu leisten hat – und das ist dann auch gerecht.«

Ganz in diesem Sinne schwört Warken die Menschen in erster Linie auf »finanzielle und gesundheitliche Eigenverantwortung« ein. Was mit anderen Worten heißt, dass die Menschen, wenn sie sich vom feeling her eher krank als gesund fühlen, mehr für ihre Behandlungen zu zahlen haben – und dass die, die das nicht können, sich bitteschön selbst behelfen oder, noch besser, einfach mal zusammenreißen sollen.

Nun ist die Phantasie darüber, was der menschliche Organismus auch in lädiertem Zustand zu leisten imstande ist, bei vielen ebenso wenig ausgeprägt wie die Tugend der Eigenverantwortung, so dass beidem hier und da auf die Sprünge geholfen werden muss. Und das lässt sich nach alter Väter Sitte am effizientesten mit einer gesunden Mischung aus finanziellen »Anreizen« und Strafandrohungen bewerkstelligen.

Um den Missbrauch auch im Bereich der Facharztkonsultationen einzudämmen, setzt Warken etwa auf eine »effektive Patientensteuerung«, was für die Versicherten unter anderem heiße, »sich besser durch das Gesundheitswesen führen zu lassen« – ein Ansatz, der den Deutschen an und für sich keineswegs fremd sein dürfte. Zur Sicherheit will Warken das sogenannte Primärarztsystem etablieren, nach dem die Patienten und Patientinnen zunächst ihren Hausarzt konsultieren sollen, der sie dann, soweit er Bedarf sieht, an einen Facharzt überweisen soll; so sollen dem Vernehmen nach Wartezeiten verkürzt und Kosten gespart werden. Dabei komme »ein Bonus in Frage, wenn ich mich an den Hausarztpfad halte«, oder »eine extra Gebühr, wenn ich doch direkt zum Facharzt möchte« (»RND«). Warkens Ankündigung, es werde dann jedenfalls »nicht mehr jeder direkt zum Facharzt gehen können« (»FAZ«) – was allerdings schon gegenwärtig gerade jenen schwerfällt, die diese Behandlungen in der Regel am dringendsten benötigen, etwa ältere und chronisch kranke Menschen –, träfe dann mindestens auf die zu, die sich derlei Extras nicht leisten können – und das ist dann auch gerecht.

Überdies entscheiden auch die hausärztlichen »Gatekeeper« niemals nur nach »rein medizinischen« Faktoren, stehen sie doch ihrerseits unter dem Einfluss der herrschenden Diskurse um »Verteilungsgerechtigkeit«, in deren Zentrum immer deutlicher die Frage gerückt wird, für wen sich welche Behandlungen überhaupt noch lohnen. Siehe etwa Hendrik Streeck (CDU), der während der Pandemie hinlänglich nachgewiesen hat, dass Denkverbote für ihn tabu sind. Seine Expertise, die Salonfähigkeit sozial-darwinistischer Vorstellungen voranzutreiben, scheint auch Warken zu schätzen, die ihn – wobei ihr Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beratend zur Seite gestanden haben dürfte – für den Posten des Bundesdrogenbeauftragten vorgeschlagen hatte: »Sein medizinischer Background«, so Warken, »wird helfen, die häufig emotional aufgeladene Drogendebatte zu versachlichen.«

Priorität hat für Streeck aber offenbar, die Debatte um den Lebenswert beziehungsweise unwert älterer Menschen zu versachlichen. Angesichts dessen, dass die Menschen im allgemeinen ohnehin viel zu sehr das Gesundheitssystem in Anspruch nähmen, hatte er im November, sinnigerweise in der Talksendung »Meinungsfreiheit« (Welt TV), die Frage aufgeworfen, ob es ethisch zu rechtfertigen sei, »sehr alten Menschen noch besonders teure Medikamente zu verordnen«. Anstatt das Skandalöse dieses »Denkmodells« zu benennen – weil es für sie vermutlich gar nichts Skandalöses hat –, erklärte Warken der »Bildzeitung«: »Die Äußerungen reihen sich ein in eine Reihe« – was so tautologisch wie wahr ist – »von Vorschlägen aus dem parlamentarischen Raum zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Ministerium wird diese Zielrichtung nicht verfolgt.« Jedenfalls nicht im Moment. Kann aber sicher nicht schaden, mal ohne realitätsfremde Gewissenszwänge drüber gesprochen zu haben.

Apropos realitätsfremd: Was manche im Gegensatz zu Warken gar nicht auf dem Schirm zu haben scheinen, ist, dass das Gesundheitssystem nicht nur saniert, sondern auch kriegstüchtig gemacht werden muss, was wiederum, wenn’s gut werden soll, nicht kostengünstig zu haben ist. Da »Deutschlands medizinische Infrastruktur« ebenso wenig »ausreichend für einen möglichen Kriegsfall gerüstet« sei, wie sie es faktisch für eine »zivile« Gesundheitsversorgung ist, werde sie im Sommer einen Gesetzentwurf vorlegen, um für »ausreichend Behandlungskapazitäten, Personal und gegebenenfalls auch Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten« zu sorgen, versprach Warken auf der Münchener Sicherheitskonferenz.

Angesichts solcher Plan- und Gedankenspiele erscheint das am 6. März vom Bundestag beschlossene Gesetz zur »Anpassung« der von Karl Lauterbach (SPD) angestoßenen Krankenhausreform kaum mehr als eine diskursive Marginalie – zumal die vielfach geäußerte Kritik, dass die »Reform der Reform« letztere »verwässere« oder »aufweiche«, voraussetzt, dass diese irgend substantiell gewesen wäre.

»Wir werden am Ende dann in der Tat ein Gesamtpaket schnüren müssen«, fasste Warken ihr Vorhaben im »Deutschlandfunk« zusammen. Um absehen zu können, welche Maßnahmen es jedenfalls nicht enthalten wird, bedarf es kaum der Einbildungskraft: nämlich solche, die das Gesundheitswesen in der Tat in Richtung eines menschenwürdigen Zustands verändern könnten – allen voran die vollständige Abschaffung des Fallpauschalensystems.

Simon Duckheim schrieb in konkret 2/26 über Endlose Ketten von Yves Pagès